Verfahren zur Offenlegung von Kontaktdaten für Domainnamen


Rechtlicher Rahmen

Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Whois-Angaben zu Inhabern von Domainnamen nicht mehr in unserem Whois angezeigt.

OVHcloud ist jedoch ein von der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) akkreditierter Registrar und als solcher per Vertrag beauftragt, es Dritten zu ermöglichen, den Zugang zu nichtöffentlichen Registrierungsdaten zu beantragen. Diese Verpflichtung ist in der „Temporary Specification for gTLD Registration Data“ festgelegt, die am 17. Mai 2018 durch die Entschließungen 2018.05.17.01 und 2018.05.17.09 des Verwaltungsrates der ICANN angenommen wurde.

Dritte können also Zugang zu den Kontaktdaten für einen Domainnamen beantragen, sofern sie in der Lage sind, ein berechtigtes Interesse nachzuweisen.

Wie kann ich Zugang zu den Kontaktdaten für einen Domainnamen beantragen?

Anträge zur Offenlegung sind zwingend an folgende Adresse zu richten:

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Anderweitig eingehende Anfragen werden von unseren Abteilungen nicht bearbeitet.

Gemäß dem Grundsatz der Datenminimierung können nur Angaben zu den explizit angeforderten Datenfeldern erteilt werden.

Offenlegungsanträge betreffen nur gTLDs. Die Regeln für ccTLD unterscheiden sich nämlich je nach nationalem Register.

OVHcloud begutachtet Ihre Anfrage schnellstmöglich und auf Grundlage der in französischer oder englischer Sprache eingereichten Belege.

OVHcloud behält sich das alleinige Recht vor, den Inhalt der Anfrage zu beurteilen, und ob ihr nachzukommen ist. Bei der Beurteilung der Fundiertheit der Anfrage berücksichtigt OVHcloud unter anderem den Domainnamen selbst, dessen etwaige Verwendung, den Inhalt, auf den er verweist, oder auch die Anzahl der gestellten Auskunftsanträge.

Pflichten des Antragstellers

Wenn OVHcloud dem Antrag auf Zugang zu diesen Daten nachkommt, gilt es zu berücksichtigen, dass dem Antragsteller personenbezogene Daten übermittelt werden. Die Übermittlung erfolgt daher streng vertraulich. Der Antragsteller verpflichtet sich seinerseits, diese Daten ausschließlich zu den im Antrag genannten Zwecken zu verwenden, und sie nicht an Dritte weiterzugeben.